Im Sinne der Verstorbenen Rosa Hartmann wurde im Jahr 1984 die Rosa-Hartmann-Stiftung gemäss Art.80ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) errichtet. Die Stiftung bezweckt, im Sinne von Frau Rosa Hartmann, finanzielle Unterstützung in Fällen von Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit und unverschuldeter Notlage. Unterstützt werden Notbedürftige auf dem Gebiet des Pastoralraumes Neuhausen-Hallau. Allfällige Zuwendungen erfolgen unter neutralen Gesichtspunkten, das heisst ungeachtet der Nationalität, Religion oder politischer Zugehörigkeit. Ein Stiftungsrat entscheidet über die Art und Höhe von Zuwendungen. 
 

Kontakt wird über das Pfarreisekretariat Neuhausen vermittelt:
052 672 10 77; neuhausen@kath.neuhausen-hallau.ch